Vereinsunterstützung vom VVSA

Wie sicher auch viele von Euch die letzte Informationsmail vom Volleyball-Verband Sachsen-Anhalt erhalten haben, möchten wir noch einmal auf die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung hinweisen:

Die notwendige Datei ist ebenfalls beigefügt.

Im 12. Juni 2021 wurde durch die Vereinsdelegierten zum Verbandstag des VVSA die Beitragsstrukturanpassung ab 2022 beschlossen. Dabei wurde folgender Hinweis ergänzt: „Sollten die Einnahmen im VVSA höher sein als der zu zahlende DVV-Beitrag wird durch das Präsidium des VVSA beschlossen, für welche Maßnahmen/Projekte das Geld einzusetzen ist, jedoch erst ab einer erhöhten Einnahme von 2.000,00 €.“ Zur Präsidiumstagung am 29.03.2022 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass die zur Verfügung stehenden Mittel an die Vereine in Form von „Maßnahmen für die Vereinsarbeit“ ausgeschüttet werden sollen. Die verfügbaren Mittel setzen sich dabei wie folgt zusammen: Differenz zwischen VVSA Beitrag und DVV Beitrag sowie zusätzlichen 5.000,00 Euro aus den Rücklagen des VVSA zur Unterstützung der Vereine im Land Sachsen-Anhalt. In der Summe 12.000,00 Euro.

Vereine, die als Mitglieder im VVSA geführt werden, haben nun die Möglichkeit, sich für eine finanzielle Unterstützung in Höhe von maximal 400,00 Euro für eigene Projekte, Trainingslager, Schnupperstunden, Sportmaterialien, etc. zu bewerben (pro Verein ein Antrag). Dazu bitte Dokument im Anhang verwenden und senden an: info@vvsa-volleyball.de! Die Bewerbung wird innerhalb von vier Wochen bearbeitet und durch Funktionsträger des Verbandes entschieden!

Die Auszahlung der bewilligten Mittel selbst erfolgt dann auf das Vereinskonto. Dazu ist eine Nachweisführung mit Finanzplan Plan/Ist, Kopie Rechnungen, Foto/Bericht für das Internet des VVSA notwendig (Abrechnungsformular wird mit Bestätigung versendet).

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert